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5.9.2010 : 13:48
Rechtsanwaltskanzlei - Dessau
Sitz der Kanzlei in Dessau
Profil der FACHANWALTSKANZLEI DR. HOTHER & QUAST

DR. HOTHER & QUAST
FACHANWALTSKANZLEI

Die FACHANWALTSKANZLEI DR. HOTHER & QUAST hat seit 1995 ihren Sitz in Dessau-Roß­lau. Seit 2010 führen wir in der Hansestadt Rostock eine Zweigstelle.

Wir sind eine Sozietät, deren Kernkompetenzen im zivil­rechtlichen Bereich liegen. Wir betreuen sowohl die öffent­liche Hand, als auch mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen auf ausgewählten Rechtsgebieten im gesamten Bundesgebiet, wobei wir sowohl beratend als auch forensisch tätig sind, ohne dabei den Blick für die wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu verlieren.

Das Hauptau­genmerk richtet die FACHANWALTSKANZLEI DR. HOTHER & QUAST auf eine individuelle Betreuung der Mandantschaft und Kontinuität in der Beratung. Gemeinsam mit den Man­danten erarbeiten wir so maßgeschneiderte Strategien zur Problemlösung. Sofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unum­gäng­lich ist, ist die Kanzlei DR. HOTHER & QUAST auch hier der richtige An­sprechpartner, denn die Rechtsanwälte Dr. HOTHER & QUAST sind bei der Rechtsanwalts­kammer des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen und be­sitzen die Berechti­gung, vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und seit dem Jahr 2000 auch vor sämtlichen Oberlandesgerichten bundesweit aufzutreten und verfügen damit auch über eine umfassende forensische Erfahrung.

 

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RECHTSANWALT   

FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

DR. JUR. MARC HOTHER

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wertpapier- und Börsenrecht
  • Haftung des Kapitalanlageberaters
  • Vermögensnachfolge
  • Vertragsgestaltungen

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RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

THOMAS QUAST

  • Bau- und Architektenrecht
  • Juristische Baubegleitung 
  • Bau- und Architektenverträge
  • Immobilienrecht
  • Gewerbliches Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht

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