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5.9.2010 : 13:45
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Hother
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Hother
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Hother

Beruflicher Werdegang:

Rechtsanwalt DR. JUR. MARC HOTHER wurde 1967 in Mönchengladbach geboren. Von 1987 bis 1995 absolvierte er sein Studium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen/Hessen sowie die Referendarzeit am gleichen Ort. Er war dort meh­rere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht tätig. Im Juni 1995 schloss RA DR. HOTHER seine juristische Ausbildung mit dem 2. Staatsexamen ab.

Parallel zu seinem Refe­rendariat schrieb er seine Dissertation zum Thema "Die DNA-Analyse - ihre Bedeutung für die Strafverfolgung und ihr Beweiswert im Strafverfahren". Seit 1995 führt er den akademischen Titel des Doktors der Rechtswissenschaft (Dr. jur.).

1995 gründete RA DR. HOTHER mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Quast in Dessau die RECHTSANWALTSKANZLEI DR. HOTHER & QUAST tätig. Seit 2008 firmiert die Sozoetät aufgrund der Qualifizierung der Berufsträger unter FACHANWALTSKANZLEI DR. HOTHER & QUAST. RA DR. HOTHER ist zugelassen bei der Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt.

Seit Herbst 2000 ist RA DR. HOTHER nicht nur an sämtlichen Amts- und Landgerichten, sondern auch am Oberlandesgericht Naumburg (Sach­sen-Anhalt) auftrittsbefugt und hat somit seither die Berechtigung, vor sämtli­chen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit aufzutreten.

 

Rechtsgebiete:

RA DR. HOTHER ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages e. V (E-Mail: info@mietgerichtstag.de). Daneben ist RA DR. HOTHER Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (www.dav.de).

RA DR. HOTHER sieht seinen Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich in der Vermeidung von Konflikten zwischen Vermieter und Mieter. Er berät und vertritt in diesem Gebiet vorrangig Vermieter und Wohnungsverwaltungsgesellschaften, auch die öffentliche Hand. Selbstverstädlich steht er aber auch ausgewählten Mandanten auf Mieterseite mit Rat und Tat zur Seite. Wo eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, ist RA DR. HOTHER selbstverständlich auch forensisch tätig. Insbesondere im Bereich der Zwangsräumung konnten in der Vergangenheit kostengünstige Räumungsmöglichleiten in die Praxis umgesetzt werden.

 

Seit 2002 führt RA DR. HOTHER auch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit Gründung der Kanzlei DR. HOTHER & QUAST beratend und forensisch im Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Er betreut neben der öffentlichen Hand sowohl mittelstän­dische Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und Personal­vertretungen. Die ständige Weiterbildung in diesem Bereich ist für ihn selbstverständlich im Sinne seines Selbstverständnisses als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Daneben führt Herr Rechtsanwalt Dr. Hother in der Kanzlei das Dezernat Wertpapier- und Börsenrecht, wobei er sein Hauptaugenmerk auf die Bera­tung und die Prozessführung im Zusammenhang mit Fragen der Haftung des Kapitalanlageberaters richtet. RA DR. HOTHER ist bundesweit tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (www.bankundkapitalmarkt.de) und nimmt am jährlich stattfindenden Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts teil, welcher von der Arbeitsgemeinschaft als zweitägiges, bundesweites Expertenforum organisiert wird.

 

Schließlich widmet sich RA Dr. Hother in der FACHANWALTSKANZLEI DR. HOTHER & QUAST dem Dezernat Vermögensnachfolge. Neben den Problemen bei der Erbauseinandersetzung  ist er unseren Mandanten bei Fragen der Unternehmensnachfolge behilflich. Zielsetzung sollte stets die Vermeidung ünnötiger Substanzverluste sein. In diesem Bereich kann RA DR. HOTHER erforderlichenfalls auf kooperierende Steuerkanzleien zurückgreifen bzw. mit dem steuerlichen Berater des Mandanten zusammenwirken, um wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erzielen. 

RA DR. HOTHER berät seit Jahren Mandanten bei der Fertigung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Schließlich ist RA DR. HOTHER auch mit dem Forderungseinzug sowie mit Teilen des sog. Allgemeinen Zivilrechts, d. h. Streitigkeiten der Bürger untereinander bafasst, so sie sich einem speziellen Rechtsgebiet nicht ohne weiteres oder ausschließlich zuordnen lassen.

 

Mitgliedschaften:

RA DR. HOTHER ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Anhaltinischen Anwaltverein, sowie in den Arbeitsgemeinschaften Miet- und Immobilienrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV.

Er ist desweiteren Mitglied in der Europäischen Anwaltsvereinigung (Association of European Attorneys, Asociacion Europea de Abogados, Association Européene des Avocats), welche ca. 370 Kooperationsbüros unterhält.

RA Dr. HOTHER ist Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA; info@vdaa.de), in welchem bundesweit über 500 Rechtsanwälte organisiert sind, welche sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

 

Private Interessen:

Herr Rechtsanwalt DR. HOTHER ist der Stadt Dessau-Roßlau und der Region Anhalt sehr verbunden. Er ist u.a. Mitglied der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGesellschaft der Freunde des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches e.V. sowie der Kurt-Weill-Gesellschaft e. V.   In Dessau-Roßlau ist er Vorstandsmitglied im Mausoleumsverein e.V.

Mehreren Vereinen steht er regelmäßig mit Rechtsrat im Wege der pro-bono-Tätigkeit zur Verfügung.